Produktbilder sind verbindlich – darauf sollten Onlinehändler achten

Ein Ei bleibt ein Ei, doch auch Eier gibt es in unterschiedlichen Farben, Formen und Größen.

Wann wird das Produktbild rechtlich zur Produktbeschreibung?

Eine gute Frage welche das OLG Hamm in einem Urteil v. 04.08.2015, I-4 U 66/15 bereits klar legt! Im Onlinehandel sind Produktbilder fast zu 100 Prozent ausschlaggebend für die Kaufentscheidung! Somit wird das Produktbild auch als ein Teil der Produktbeschreibung angesehen!

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Die Verbindlichkeit von Produktbildern beachten

Sie sollten sich als Onlinehändler bewusst sein, dass Produktbilder auch wirklich das zu verkaufende Produkt darstellen sollten! Sollten Sie zum Beispiel gebrauchte Produkte auf eBay verkaufen dann reicht es nicht einfach ein Hersteller Produktbild zu verwenden! Machen Sie sich die Mühe und fotografieren Sie das original Produkt welches auch verkauft werden soll! Durch Bilder freistellen vom Hintegrund können solche selbst angefertigten Bilder auch ohne großen Aufwand professionell aussehen!

Was tun wenn etwas auf dem Produktbild anders ist als im Original?

Achtung es kann unter Umständen nicht ausreichend sein einfach in der Produktbeschreibung die Abweichungen zum Produkbild näher zu erläutern! Die Frage wäre ist das Element welches nicht auf dem Produktbil zu sehen ist ein elementares Element und Vorraussetzung für den Gebrauch des Produktes?!

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Gehe Sie daher lieber auf Nummer sicher und fotografieren Sie Ihr Produkt so wie es am Ende auch verkauft werden soll!

Urheberrecht von Bilder auf Amazon und Co

Das Urheberrecht gilt natürlich auch für Produktbilder! In Deutschland wird das Urheberrecht mit § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG! Es gibt immer wieder Fälle das selbst Fotos von Herstellern nicht ohne weiteres genutzt werden können! Oft liegen keine freien Nutzungsrechte durch Fotografen vor bzw. mogeln sich Bilder unter die Auswahl welche aus urheberrechtlicher Sicht bedenklich sind!

Wir empfehlen immer, fotografieren Sie Ihre Produktbilder selber! Der Aufwand ist gering und mit einer passenden Produktbildbearbeitung können günstig gute Produktbilder entstehen!

Bild in Amazon eingefügt
Bild in Amazon eingefügt

In Deutschland haben fast mehr als 25 Prozent der Onlinehändler mit Abmahnungen zu kämpfen! Eine Vielzahl der Abmahnungen beruhen dabei auf Urheberrechts Probleme!

Abmahungen im Urheberrecht gehen schnell in den vierstelligen Bereich und das hätte man sich als Onlinehändler sparen können indem für einen Bruchteil des Geldes die Produktbilder hätten selber erstellt werden können!

Produktbilder selber erstellen aber wie?

Die Frage haben wir schon of gestellt bekommen! Heute kann man relativ leicht mit dem Smartphone fotografieren und die Qualität der Bilder ist für den Onlineshop ausreichend!

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Die Produkte müssen nicht einmal in einem speziellen Fotostudio fotografiert werden! Es reicht aus die Produkte mit dem Spartphone an Ort und Stell zu fotografieren!

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Wir haben uns auf das entfernen von lästigen Bildhintegründen spezialisiert! Mit einem Team von bis zu 120 Bildbearbeitern sind wir in der Lage fast 1200 Bilder in 24h freizustellen!

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Das Bilder freistellen macht aus den Smartphone Produktbildern, hochwertige Produktbilder welche sich in jedem Onlineshop sehen lassen können! Das Freistellen kann auf einen frei gewählten Hintergrund erfolgen oder auf einen transparenten Hintergrund! Es gibt verschiedene Dateiformate und auch Möglichkeiten Deteien mit Pfaden zu exportieren!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktbilder sind verbindlich – darauf sollten Onlinehändler achten

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