Onlinehändler bekommen eine Menge zu tun im Monat Mai

Der Monat Mai macht alles neu. Jetzt endlich ist es soweit Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft und ersetzt das bisher geltende Datenschutzrecht. Wird ja auch Zeit sagen wir, doch die Umstellung sehen viele Firmen eher als umständliche bürokratische Verschwörung, doch es wird Zeit das nach langen 10 Jahren nun doch mal etwas einheitliches in der EU angestrebt wird.

Recht auf Auskunft

Jeder Verbrauche kann in Zukunft bei Unternehmen anfragen wie seine Daten gespeichert und verwendet werden. Unternehmen müssen dieses Recht auf Auskunft gewähren.

Man kann dieses Recht in 4 Punkte unterteilen

  • Speicherung: wie lange und unter welchen Bedingungen Daten gespeichert werden
  • Herkunft: wo kommen die Daten her?
  • Profilbildung: Gibt es eine Profilierung oder interne Weiterverarbeitung der Daten?
  • Nutzung der Daten: Wer kann auf die Daten zurückgreifen oder benutzen?

Wichtig ist das sämtliche Informationen, die jetzt über einen Kunden vorliegen auf Anfrage dargelegt werden müssen. Das muss natürlich ohne hin und her sowie kostenlos erfolgen

Das Recht auf Vergessenwerden ausdrück­lich gesetzlich geregelt

Dieser Punkt ist neu und ein wichtiger Bestandteil der neuen Datenschutz Regeln. Jeder hat das Recht auf eine vollständige Löschung seiner Daten wenn man diese einfordert. Es gibt natürlich Gestze die das vollständige Löschen erst nach eine gewissen Zeitraum ermöglichen. Doch in den meisten Fällen muss die Löschung zu 100 Prozent erfolgen. Es dürfen keine “Datenleichen” mehr egal in welcher Form gegen den Kundenwunsch abgelegt bleiben.

Datenschutz hin und Datenschutz her

Google arbeitete im April und Mai wieder kräftig an seinem Bilder Algorithmus und verschiebt bei der Bildersuche so einige Bildanzeigen.

Onlinehändler mit guten und optimierten Produkbildern können gelassen in die Zukunft schauen. Einen Trafficeinbruch werden Onlineshops mit nicht optimierten Produktbilder in den nächsten Wochen erleben.
Wir empfehlen daher Onlinehändlern unbedingt nach folgender Fragestellung Ihren Bilderkatalog zu prüfen

Montage Pinterest

Neben diesen Punkten spielt auch die Metaotimierung der Bilddaten eine sehr große Rolle. Wichtig sind nach wie vor die Schlagwörter, doch auch hier wird google schlauer. Wer denke zuviel unbegründete Schlagwörter sind gut, der täuscht sich. Google erkennt mittlerweile Objekte auf Bildern und kann somit falsch gesetzte Schlagwörte abstrafen. Online händler sollten daher immer darauf achten. Ehrlichkeit führt zum Erfolg.

SEO von Produktbildern

1. Der aussagekräftige Dateiname

Ganz wichtig ist der Dateiname einer Bilddatei. Wer einfach 125516.jpg als Dateinamen für ein Bild vom Eiffeltur wählt ist selber schuld. Ein händler welcher zum Beispiel Führungen am Eiffelturm für Touristen anbietet sollten dann lieber dem Bild den Namen tour-eiffelturm.jpg oder fuehrung-eiffelturm.jpg geben. Alle anderen Bezeichnungen mit Buchstaben oder Zahlen sind nicht hilfreich.

2. Bildgröße/Dateigröße

Auch wenn das Internet immer schneller wird sollten die Bilder zwischen 320 und 1290 px liegen. Wichtig ist das Bilder wleche auf Webseiten mit einem Zoom besichtigt werden können nicht zu klein sind. Das würde am Ende eine verpixelte Darstellung nach sich ziehen und den Endkunden verärgern. Die Bildgröße sollte daher auch immer optimal an das Webinterface angepasst werden.

3. Format 4:3 oder Vollformat

Google liebt diese Format und Bilder im Seitenformat 4:3 werden bessser im Ranking gewertet als Bilder in anderen Formaten. Hochformate hat Google gar nicht so gerne.

Umliegender Fließtext

Ein sehr wichtiger Punkt für Bilder ist der Fließtext, welcher die Bilder umgibt. Bilder welche vom Text regelrecht umflossen werden können das Ranking bedeutend mit beeinflussen. Hier haben wir mal ein Beispiel mit dem Fließtext. Der Eiffelturm wurde von unserem Team in Mühevoller handarbeit freigestellt. Jeder kann sich vorstellen das die Freistellung vom Eiffelturm einige Stunden gedauert hat.

Auch wenn es spezielle Software gibt um den Ablauf der Freistellung vom Eiffelturm zu vereinfachen, ist immer noch eine Menge Handarbeit damit verbunden um auch wirklich alle Details vom Hintergrund des Bildes sauber freizustellen. Dieser kleine Textauszug soll helfen das Bild näher zu beschreiben und somit positiv sich auf das Ranking des Eiffelturm Produktbild auswirken. In unserem Falle wollen wir gerne das Bild zum einen als freigestelltes Bild in Google indexieren lassen und natürlich ist auch wichtig das der Eiffelturm im Fließtext mit vorkommt. Es handelt sich ja auf dem Bild um das Motiv – Eiffelturm. Für uns ist natürlich das Bild hinsichtlich Eiffelturm freistellen interessant, da wir diesen Service anbieten und gerne das Bild auch in der Bildersuche von zum Beispiel google wiederfinden möchten. Warum aber sollen Bilder in google gefunden werden? Die Antwort ist relativ einfach. Wenn ich ein Produkt gerne kaufen will, dann schaue ich mir das Produkt natürlich gerne als Produktbild an. Somit bekomme ich einen ersten guten Eindruck vom Eiffelturm. Die zweite Handlung wäre der Kauf des Produktes. Händler welche gute Produktbilder haben, erhöhen auch Ihre Chance das die Produkte dann auch wirklich gekauft werden.

Onlinehändler bekommen eine Menge zu tun im Monat Mai

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